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Betreuungsentschädigung
Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben seit 1. Juli 2021 Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.
Eine schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall eines Kindes ist eine enorme Belastung für die Eltern. Die Betreuungsentschädigung hilft die Erwerbstätigkeit und Betreuung zu vereinbaren: Die Eltern haben Anrecht auf 14 Wochen (98 Tage) bezahlten Urlaub, damit sie ihr Kind betreuen können.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Betreuungsentschädigung
Als Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten die Eltern bis zu 98 Taggelder in Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Unterbrechung, höchstens CHF 220.00 pro Tag.
Die 98 Taggelder lassen sich innert 18 Monaten beziehen, zusammenhängend oder tageweise. Sind beide Elternteile berufstätig, können sie die 98 Tage frei untereinander aufteilen, auch an denselben Tagen.
Es muss pro Elternteil eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer ausgefüllt werden. In der Anmeldung braucht es auch Angaben zum anderen Elternteil. Es muss zudem bekanntgegeben werden, ob die Eltern den Urlaub aufteilen.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet jeweils per Ende Monat die abgerechneten Urlaubstage und den während des Entschädigungsanspruchs ausgerichteten Lohn. Hierfür ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zuständig, für die oder den die Eltern im jeweiligen Zeitraum erwerbstätig waren.