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Meldung Änderungen
Haben Sie eine neue Kontoverbindung für die Überweisung Ihrer Leistungen oder sind Sie umgezogen? Möchten Sie uns eine Änderung Ihres Zivilstands, die Geburt eines Kindes oder einen Todesfall mitteilen? Ihre Meldung können Sie uns hier bekanntgeben:
Adressänderung
Melden Sie uns Ihre neue Adresse einfach und unkompliziert mit unserem Online-Formular
Kontoverbindung
Melden Sie uns Ihre neue Zahlungsverbindung einfach und unkompliziert mit unserem ‘Formular Kontoverbindung‘.
Zivilstand, Geburt, Tod
Ändert sich Ihr Zivilstand, ist ein Kind geboren oder ist eine versicherte Person verstorben, so ist die AHV-Ausgleichskasse und die Pensionskasse zu informieren.
Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse melden Sie uns mit einer Kopie des entsprechenden Dokuments und der Angabe der AHV-Nummer der leistungsbeziehenden Person.
Zivilstandsänderung
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil (mit rechtskräftigem Scheidungsdatum)
Geburt
- Geburtsurkunde
Tod
- Todesfallurkunde
Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse kann den Wegfall, die Herabsetzung oder die Erhöhung zugesprochener Leistungen zur Folge haben. Ebenfalls kann bei einer Geburt oder bei einem Todesfall ein (zusätzlicher) Leistungsanspruch entstehen, welchen wir nach Eingang des aufgeführten Dokuments prüfen werden.
Bitte vermerken Sie in Ihrer Mitteilung ob die Änderung für die Ausgleichskasse und die Pensionskasse bestimmt ist. Ihre Meldung nehmen wir gerne per E-Mail an info@akforte.ch (unter Beilage der entsprechenden Dokumente) oder per Post entgegen.