Lohnausfall- und Heilkostenversicherung bei Unfall

Unfallversicherung aus einer Hand

In der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) sind Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Die Unfallversicherung deckt die Kosten, welche aufgrund eines Unfalles entstanden sind; solche Kosten sind zum Beispiel Behandlungskosten und Unfalltaggelder. Zusätzlich versichert die Unfallversicherung die Risiken Invalidität und Tod.

  • Eine Unfallzusatzversicherung bietet als Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung: 
  • Spitalaufenthalt in einer halbprivaten Abteilung
  • Möglichkeit der ergänzenden Taggeldleistungen
  • Invaliditätskapital
  • Todesfallkapital
  • Deckung der Leistungskürzungen infolge Selbstverschulden oder Wagnissen

 

Zusammen mit unserem starken Versicherungspartner dürfen wir Ihnen diese freiwillige Versicherung anbieten.

Sie haben die Möglichkeit, einzelne Versicherungsbausteine wegzulassen, sodass Sie genau das versichern, was Sie möchten.

  • Ihr Ansprechspartner und Meldestelle ist die Ausgleichskasse
  • Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit den AHV-Beitragsrechnungen
  • Prämien werden monatlich und nicht zu Jahresbeginn im Voraus bezahlt
  • Bei einem allfälligen Überschuss erfolgt eine Prämienrückerstattung
  • Durch die gesamthafte Betrachtung der Risiken (Pooling) aller über uns versicherten Firmen führen auch grössere Schadenfälle zu geringeren Prämienanpassungen als bei Einzelversicherungen

Berechnungshilfe für Lohnsummendeklaration

Groupe Mutuel 

Unfallversicherung nach UVG

01 Massgebende AHV-Löhne (Bruttolohn inkl. 13. Monatslohn, Provisionen, Ferienmarken, Überstunden, Gratifikationen, Treueboni und Sachleistungen)


+

02 Nicht AHV-pflichtige Löhne von unter 18-Jährigen, Lehrlingen, Praktikanten und Freiwilligen


+

Für nicht entlöhnte Angestellte muss ein täglicher Mindestbeitrag berücksichtigt werden:
– CHF 41.- für unter 20-Jährige
– CHF 82.- für alle Personen über 20 Jahre


+

03 Für Personen, die das AHV-Alter erreicht haben (die Unfallversicherungsdeckung ist nicht an eine Altersgrenze gebunden): nicht AHV-pflichtiger Lohnanteil (maximal CHF 16’800.-/Jahr oder CHF 1’400.-/Monat pro Person)


+

04 Erwerbsersatz EO (bei Mutterschaft, Militär- oder Zivildienst), falls in Punkt 1 aufgeführt


05 Taggeld bei Krankheit oder Unfall, falls in Punkt 1 aufgeführt


06 Anteil der Einzellöhne höher als CHF 148’200.-/Jahr oder als CHF 12’350.-/Monat
(z. B. CHF 151’800.- eintragen für einen in Punkt 1 angegebenen massgebenden AHV-Jahreslohn von CHF 300’000.-)


Total der Löhne mit Berufsunfallversicherung
(auf die Lohnsummendeklaration übertragen)

=


07 Löhne der Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten und unter Punkt 1, 2, oder 3 aufgeführt sind


Total der Löhne mit Nichtberufsunfallversicherung
(auf die Lohnsummendeklaration übertragen)

=


Berechnungshilfe für Lohnsummendeklaration

Groupe Mutuel 

Unfallzusatzversicherung nach UVG

01 Massgebende AHV-Löhne (Bruttolohn inkl. 13. Monatslohn, Provisionen, Ferienmarken, Überstunden, Gratifikationen, Treueboni und Sachleistungen)


+

02 Nicht AHV-pflichtige Löhne von unter 18-Jährigen, Lehrlingen, Praktikanten und Freiwilligen


+

Für nicht entlöhnte Angestellte muss ein täglicher Mindestbeitrag berücksichtigt werden:
– CHF 41.- für unter 20-Jährige
– CHF 82.- für alle Personen über 20 Jahre


+

03 Für Personen, die das AHV-Alter erreicht haben (die Unfallzusatzversicherungsdeckung ist nicht an eine Altersgrenze gebunden): nicht AHV-pflichtiger Lohnanteil (maximal CHF 16’800.-/Jahr oder CHF 1’400.-/Monat pro Person)


+

04 Erwerbsersatz EO (bei Mutterschaft, Militär- oder Zivildienst), falls in Punkt 1 aufgeführt


05 Taggeld bei Krankheit oder Unfall, falls in Punkt 1 aufgeführt


06 Anteil der Einzellöhne höher als CHF 148’200.-/Jahr oder als CHF 12’350.-/Monat
(z. B. CHF 351’800.- eintragen für einen in Punkt 1 angegebenen massgebenden AHV-Jahreslohn von CHF 500’000.-)


Total der Löhne in der Unfallzusatzversicherung
(auf die Lohnsummendeklaration übertragen)


=

07 Anteil der Einzellöhne höher als CHF 148’200.-/Jahr oder als CHF 12’350.-/Monat
Der versicherte Jahreslohn beträtg maximal CHF 400’000.00 pro Person (ausser bei einer in der Police festgehaltenen Ausnahme).

Beispiel 1: CHF 151’800 eingetragen für einen in Punkt 1 angegebenen massgebenden AHV-Jahreslohn von CHF 300’000 ./. 148’200 = 151’800.00).
Beispiel 2: CHF 251’800 eingetragen für einen in Punkt 1 angegebenen massgebenden AHV-Jahreslohn von CHF 500’000.00 und ohne Ausnahme in der Police (400’000 Maximallohn ./. 148’200 = 251’800.00).


Total der Löhne in der Überschuss-Unfallversicherung
(auf die Lohnsummendeklaration übertragen)

=

Wir beraten Sie gerne persönlich

Mehr noch als ein Makler treten wir dabei als Anbieter aus einer Hand und zentrale Ansprechstelle auf. Entsprechend leisten wir auch keine Zahlungen an Makler. Dies verschafft Ihnen weitere Preisvorteile.

Fragen Sie nach

Haben Sie schon die passende und kostengünstigste Lösung? Möchten Sie Ihre bestehende Versicherung überprüfen oder neu eine freiwillige Versicherung abschliessen? Schicken Sie uns hierzu einfach eine Kopie Ihrer Police oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an info@akforte.ch.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.