Antrag Spesenentschädigung

Studiengang HF

Der Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen (BBF-GF) übernimmt Leistungen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung. Somit unterstützt er die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine optimal funktionierende Berufsbildung in der Branche.

Der BBF-GF vergütet ab Studienabschluss 01.01.2022 den HF Absolventen eine Spesenentschädigung (Reisekosten, Verpflegung etc.) von CHF 1‘500.00 je Studierenden.

Handhabung

Absolventen, die eine Entschädigung beantragen möchten, reichen eine Kopie (pdf) des Diploms ein. Der Nachweis kann bis drei Jahre (spätestens 31. Dezember) nach Studienabschluss eingereicht werden. Die Entschädigungen tangieren die Bundesbeiträge nicht. Folglich sind sie dort nicht meldepflichtig.

Antragsteller / Kontoinhaber