Richtlinien BBF-S
Allgemeinverbindlich erklärte Berufsbildungsfonds finanzieren die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine optimal funktionierende Berufsbildung in der Branche.
Mit Beschluss vom 29. Juni 2005 hat der Bundesrat das Reglement des Berufsbildungsfonds Schreiner ab dem 1. Juli 2005 unbefristet allgemeinverbindlich erklärt. Der Berufsbildungsfonds Schreiner (BBF-S) besteht im Sinne von Artikel 60 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG) des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM).
Die Grundlagen zur Unterstellung und Beitragserhebung, der Leistungsumfang sowie die Richtlinien der Buchführung sind im Reglement des allgemein verbindlich erklärten Berufsbildungsfonds Schreiner geregelt.