Informationen für Versicherte
Wir beschäftigen uns täglich mit Fragen der beruflichen Vorsorge. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne.
Mein Vorsorgeausweis
Bei Eintritt in unsere Pensionskasse sowie nach Verarbeitung der jährlichen Lohnmeldeliste erhalten Sie einen Vorsorgeausweis. Unterjährig werden neue Vorsorgeausweise infolge von Lohn- und Planänderungen erstellt.
Lohnangaben
Der gemeldete Lohn entspricht dem AHV-Jahreslohn und wird beim Eintritt in die Pensionskasse vom Arbeitgeber gemeldet. Der Arbeitgeber meldet allfällige Anpassungen sofort.
Der versicherte Lohn dient als Grundlage für die Berechnung der Leistungen und Beiträge. Der versicherte Lohn richtet sich nach dem Vorsorgeplan und dem gemeldeten Lohn.
Beiträge
Die geschuldeten Beiträge werden dem Arbeitgeber monatlich bzw. quartalsweise in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber zieht den Mitarbeitenden den vereinbarten Anteil der Beiträge vom Lohn ab.
Leistungen bei ordentlicher Pensionierung
Bei der Pensionierung kann in der Regel zwischen einer lebenslänglichen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalzahlung gewählt werden. Informationen zum Bezug der Altersleistungen finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Das voraussichtliche Altersguthaben entspricht dem Betrag, der bei unveränderten Grundlagen bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angespart ist.
Die jährliche, lebenslängliche Altersrente wird basierend auf dem voraussichtlichen Altersguthaben berechnet.
Leistungen bei Invalidität
Bei einer Erwerbsunfähigkeit wird eine Invalidenrente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit oder bis zur Ablösung durch die Altersrente ausbezahlt. Bei Teilinvalidität besteht ein Anspruch entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Leistungen im Todesfall
Im Todesfall wird eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente den Anspruchsberechtigten lebenslänglich ausbezahlt. Die Anspruchsberechtigung und Rentenhöhe richtet sich nach den reglementarischen Bestimmungen.
Freizügigkeitsleistungen
Unter „Sparkapital“ wird das effektiv angesparte Kapital per Ende des Vorjahres aufgeführt.
Die „eingebrachten Kapitalien laufendes Jahr“ bezeichnen die Eingänge von Freizügigkeitsleistungen, Einkäufen, Zahlungen aus Scheidung oder WEF-Rückzahlungen. Vorbezüge sind ebenfalls vermerkt.
Leistungen bei vorzeitigem Rücktritt
Falls Sie planen, vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand zu gehen, finden sich in diesem Abschnitt die voraussichtlichen Altersleistungen. Aufgrund der kürzeren Beitrags- und längeren Bezugsdauer sowie des angepassten Umwandlungssatzes, fallen sowohl das Altersguthaben wie auch die Rente tiefer aus.
Meine Altersleistungen
Zeitpunkt der Pensionierung
Erreicht die versicherte Person das Referenzalter, werden die Altersleistungen fällig.
Anstelle der ordentlichen Pensionierung zum Zeitpunkt des Referenzalters sieht unser Reglement die Möglichkeit einer flexiblen Pensionierung ab Alter 58 vor.
Versicherte Personen, die ihre Erwerbstätigkeit beim gleichen Arbeitgeber ganz oder teilweise fortsetzten, können den Bezug der Altersleistungen bis maximal zum 70. Altersjahr aufschieben.
Entscheid Kapital oder Rente
Im Zeitpunkt der Pensionierung steht es jedem Versicherten frei, die Bezugsform seiner Altersleistungen zu wählen. Ob eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine monatlich wiederkehrende Rentenzahlung die optimale Lösung ist, hängt von den individuellen Verhältnissen und Bedürfnissen des Versicherten ab. Wir empfehlen, sich für diesen wichtigen Entscheid genügend Zeit zu lassen.
Bei allen Vorsorgeplänen (Ausnahme: weitergehende Vorsorge) erfolgt standardmässig eine Rentenzahlung, ausser Sie teilen uns vor der Pensionierung mit, dass Sie die Altersleistungen ganz oder teilweise in Kapitalform zu beziehen wünschen.
Einige Monate vor der Pensionierung erhalten die Versicherten ein Informationsschreiben welches über die Pensionierungsmöglichkeiten und die dafür nötigen Formalitäten informiert.
Einkäufe, die in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung erfolgt sind, können nicht in Kapitalform bezogen werden.
Auswirkungen des Entscheides
Kapitalbezug | Rentenbezug | |
Auszahlung | Das Altersguthaben wird als einmalige Zahlung ausbezahlt | Die Renten werden der versicherten Person lebenslänglich monatlich ausbezahlt |
Weitere Ansprüche | Mit dem Kapitalbezug entfallen alle weiteren Ansprüche gegenüber der Pensionskasse. | Beim Hinschied der versicherten Person wird der Anspruch auf Hinterlassenenleistungen geprüft. |
Steuern | Mit der Auszahlung des Kapitals entsteht eine Steuerpflicht. | Die Rente wird jährlich zusammen mit dem Einkommen versteuert. |
Tod der versicherten Person | Stirbt die versicherte Person, fällt das Kapital in seine Hinterlassenschaft und unterliegt dem Erbgang. | Stirbt die versicherte Person, erlischt der Anspruch auf die Altersrente. |
Bedingungen für eine vorzeitige Pensionierung:
- Vorzeitige Pensionierung unmittelbar anschliessend an die aktive Versicherung.
- Mitteilung des Begehrens an die Pensionskasse vor dem Austritt.
Bedingungen für eine aufgeschobene Pensionierung:
- Erwerbstätigkeit wird beim gleichen Arbeitgeber fortgesetzt.
- Aufschub bis höchstens zur Vollendung des 70. Altersjahres.
- Wechsel in einen besonderen Vorsorgeplan mit Zustimmung des Arbeitgebers.
- Mitteilung des Begehrens an die Pensionskasse vor Erreichen des Referenzalters.
Bedingungen für eine teilweise Pensionierung:
- Frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr und höchstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres möglich.
- Bezug im Umfang der Reduktion des AHV-pflichtigen Lohnes, resp. des Einkommens.
- Reduzierte AHV-Lohn kann nicht mehr erhöht werden.
- Maximal 3 Teilschritte / maximal 1 Teilbezug pro Kalenderjahr.
- Einkäufe sind nach erstem Teilbezug von Altersleistungen nicht mehr möglich.
- Teilbezug setzt die entsprechende Arbeitsfähigkeit voraus.
Bedingungen für den Bezug von Altersleistung in Kapitalform:
- Amtlich beglaubigte* Unterschrift der Ehefrau / des Ehemannes oder der / des bei der Pensionskasse gemeldeten Lebenspartnerin / Lebenspartners.
* die Beglaubigung der Unterschrift erhalten Sie – je nach Kanton – beim Notariat oder bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. - Personenstandsausweis** für Ledige oder Geschiedene.
** den Personenstandsausweis erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde.
Download
Weiterversicherung gemäss Art. 47a BVG
Allgemeines
Wird das Arbeitsverhältnis des Versicherten nach Vollendung des 58. Altersjahres durch den Arbeitgeber aufgelöst, kann die Versicherung im bisherigen Umfang auf Antrag des Versicherten längstens bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalters weitergeführt werden.
Weiterführung der Vorsorge
Der Versicherte hat die Weiterführung der Vorsorge der Pensionskasse vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu melden. Es ist der Nachweis der durch den Arbeitgeber erfolgten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen.
Der Versicherte hat die Wahl die Vorsorge bei unverändertem Lohn lediglich für die Risiken Tod und Invalidität weiterzuführen oder zusätzlich auch die Altersvorsorge weiter aufzubauen. Mit einer schriftlichen Mitteilung kann die Wahl einmal pro Jahr im Voraus auf den 1. des Folgemonats geändert werden. Die Freizügigkeitsleistung bleibt bei der Pensionskasse Schreiner, auch wenn die Altersvorsorge nicht weiter aufgebaut wird.
Vorsorgeleistungen
Die Vorsorgeleistungen und die Bestimmungen zur Weiterführung der Vorsorge richten sich nach dem Vorsorgeplan.
Hat die Weiterführung mehr als 2 Jahre gedauert muss die Altersleistung in Rentenform bezogen werden und ein Vorbezug oder Verpfändung für den Erwerb von Wohneigentum ist ausgeschlossen.
Beiträge
Die gesamten Beiträge für die Weiterführung der Vorsorge gehen vollumfänglich zu Lasten des Versicherten.
Beendigung der Vorsorge
Die Vorsorge endet im Todesfall, bei Eintritt der Invalidität oder bei Erreichen des reglementarischen Rentenalters. Werden bei Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung mehr als zwei Drittel der Austrittsleistung benötigt, endet die Vorsorge.
Die Weiterführung der Vorsorge kann durch den Versicherten jeweils auf das nächste Monatsende gekündigt werden.
Unterbleibt die Beitragszahlung endet die Vorsorge auf den Zeitpunkt des letzten bezahlten Beitragsmonats.
Wechselt der ehemalige Arbeitgeber die Vorsorgeeinrichtung, so wird das Vorsorgeverhältnis der Weiterversicherung ebenfalls an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen.
Nächste Schritte
Falls Sie die Kriterien für eine Weiterführung des Vorsorgeverhältnisses erfüllen, empfehlen wir Ihnen, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne zeigen wir Ihnen die verschieden Möglichkeiten auf.
Unsere Bankverbindung
IBAN: CH66 0900 0000 8002 7427 5, lautend auf Ausgleichskasse Forte, Ifangstrasse 8, 8952 Schlieren