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Akontoanpassung
Die monatlichen oder quartalsweisen AHV-Beitragsrechnungen erfolgen akonto. Sie basieren dabei auf einer voraussichtlichen Jahreslohnsumme (Firmen) oder dem voraussichtlichen Einkommen bzw. der Vermögenssituation (persönliche Beiträge).
Sollten Sie einen connect Zugang haben, bitten wir Sie, uns den unterjährigen Wechsel Ihrer Jahreslohnsumme über das Portal zu übermitteln.
Ansonsten verwenden Sie bitte das folgende Formular:
Um uns unterjährig die Veränderung Ihres Jahreseinkommens zu melden, lassen Sie uns bitte per Brief oder Mail (info@akforte.ch) folgende Angaben zukommen:
- Abrechnungsnummer
- Betroffenes Beitragsjahr
- Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Investiertes Eigenkapital per 31.12. des Beitragsjahres (sofern möglich)
Um uns unterjährig massgebende Veränderungen Ihrer Vermögens- oder Ertragssituation zu melden, senden Sie uns bitte eine Mail an info@akforte.ch oder einen kurzen Brief.
Folgende Informationen sind dabei wichtig:
- Abrechnungsnummer
- Betroffenes Beitragsjahr
- Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (sofern vorhanden)
- Vermögen per 31.12. des Beitragsjahres
- Einkommen aus 1. oder 2. Säule (Renteneinkommen)
Zum Renteneinkommen gehören:
- Renten und Pensionen aller Art (ausgenommen Renten der IV), auch solche aus dem Ausland
- Unterhaltsleistungen der geschiedenen Ehefrau bzw. des geschiedenen Ehemanns, ausgenommen jene für Kinder
- Kinderrenten, auf welche Kinder keinen Anspruch haben
- Taggelder von Kranken und Unfallversicherung
- Stipendien und ähnliche Zuwendungen
- Mietwert der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Wohnung
- Regelmässige Zuwenden Dritter
- Überbrückungsrenten der BV
- Arbeitslosenunterstützungen nach kantonalem Recht
- Erwerbseinkommen der Ehefrau oder des Ehemanns, welches nicht der Beitragspflicht der schweizerischen Versicherung unterliegt