Antrag Spesenentschädigung
Weiterbildung BP / HFP
Der Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen (BBF-GF) übernimmt Leistungen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung. Somit unterstützt er die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine optimal funktionierende Berufsbildung in der Branche.
Der BBF-GF vergütet ab Modulabschluss 01.01.2022 den erfolgreichen Absolventen eines Moduls aus den offiziellen Modulbaukasten BP Gärtner und HFP Gärtner eine Spesenentschädigung (Reisekosten, Verpflegung etc.) von CHF 100.00 pro Modul.
Handhabung
Absolventen, die eine Entschädigung beantragen möchten, reichen eine Kopie (pdf) der Kompetenznachweise der entsprechenden Module ein. Der Nachweis kann bis drei Jahre (spätestens 31. Dezember) nach Modulabschluss eingereicht werden. Aus administrativen Gründen wird das Einreichen von gesammelten Kompetenznachweisen gegenüber Einzelabgaben bevorzugt. Die Entschädigungen tangieren die Bundesbeiträge nicht. Folglich sind sie dort nicht meldepflichtig.
Antragsteller / Kontoinhaber
Antrag Spesenentschädigung Weiterbildung BP / HFP
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