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Anpassungen zum Jahreswechsel
Anpassungen per 1. Januar 2026
Verzinsung
Die Versicherungskommission hat den definitiven Zinssatz per 31.12.2025 auf 4% festgelegt.
Einführung eines neuen Verwaltungssystems
Die Pensionskasse Gärtner & Floristen führt per 01.01.2026 ein neues, modernes Verwaltungssystem ein. Unsere Mitglieder profitieren ab diesem Zeitpunkt von einem Onlinetool, mit einer gleichen, bereits bekannten Oberfläche aus der 1. Säule (AHV). Die bedienerfreundlichen Masken sind selbsterklärend gestaltet und fördern den unkomplizierten, raschen, digitalen Austausch.
Die Systemumstellung führt zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit in der Zeit vom 10.12.2025 – 15.12.2025.
Freuen Sie sich mit uns auf die Einführung eines zukunftsgerichteten und übersichtlichen Systems.
Erweiterung connect@Versicherte mit vielen Funktionen für die Pensionskasse
Das im Herbst 2025 eingeführte connect@Versicherte wird erweitert. Neu stehen unseren Versicherten zahlreiche Abfrage- und Simulationsmöglichkeiten zur Verfügung. Auch können gewisse Anfragen digital übermittelt werden.
Kapitalanlagen
Die Pensionskasse Gärtner & Floristen hat den Sparversicherungsvertrag per 31.12.2025 gekündigt. Die in den letzten Jahren aus diesem Vertrag erfolgte Rendite lag deutlich unter dem Durchschnitt. Die Versicherungskommission hat deshalb entschieden, das gesamte Vermögen nach anerkannten Grundsätzen in eigener Verantwortung anzulegen.
Nach einer umfassenden ALM-Studie wurde von den Verantwortlichen unter Mitwirkung von fachkundigen Experten eine neue Anlagestrategie festgelegt. Dabei soll an den bewährten diversifizierten Anlageklassen mit wenigen Ergänzung festgehalten werden.
Die Versicherungskommission ist überzeugt mit diesem Schritt im Interesse der Destinatäre und den Mitgliedern zu handeln. Das Ziel ist, ein optimaler Ertrag der Vermögensanlagen zu erreichen, um die für die Finanzierung der Vorsorgeleistungen nötigen Kapitalerträge zu erwirtschaften.
Neues Präsidium der Versicherungskommission
Am 1.1.2026 beginnt die nächste Amtsperiode unserer Versicherungskommission. Neu wurde Ruedi Kündig als Arbeitgebervertreter zum Präsidenten und Aldo Ferrari als Arbeitnehmervertreter zum Vizepräsidenten gewählt.
Anpassungen per 1. Januar 2025
Anpassungen der Grenzwerte
Die Eck- und Grenzwerte in der obligatorischen Vorsorge werden per 01.01.2025 angepasst.
| Eintrittsschwelle | |
| Maximaler Jahreslohn | |
| Koordinationsabzug | |
| Koordinierter Mindestlohn | |
| Koordinierter Maximallohn |
Anpassungen per 1. Januar 2023
Die Eck- und Grenzwerte in der obligatorischen Vorsorge werden per 01.01.2023 angepasst.
| Eintrittsschwelle | |
| Maximaler Jahreslohn | |
| Koordinationsabzug | |
| Koordinierter Mindestlohn | |
| Koordinierter Maximallohn |
Aufgrund der ausgeglichenen finanziellen Lage der Pensionskasse Gärtner & Floristen konnten per 2023 die
Risikobeiträge teilweise deutlich gesenkt werden.
Zahlreiche Mitglieder haben die Gelegenheit genutzt und sich für eine Optimierung ihrer Vorsorgelösung ent-
schieden. Der Vorsorgeplan ist auf dem Vorsorgeausweis angedruckt. Die massgebenden Vorsorgepläne fin-
den Sie auf unserer Homepage www.akforte.ch/pkgf.
Neu hat eine rentenberechtigte hinterlassene Person die Möglichkeit, an Stelle einer Rente eine einmalige
Kapitalzahlung in der Höhe des Altersguthabens am Ende des Todesjahres der verstorbenen Person zu wäh-
len.
Bei Todesfällen nach dem 01.01.2023 erhalten Lebenspartner auch bei Unfalltod der versicherten Person eine
Hinterlassenenrente sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Anpassungen per 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 fällt die 3-monatige Ankündigungsfrist bei flexiblen Pensionierungen und bei der Wahl der Bezugsform der Altersleistungen weg.
Das Begehren für eine flexible Pensionierung ist neu vor dem Austritt (bei einer vorzeitigen Pensionierung), resp. rechtzeitig vor Erreichen des reglementarischen Rentenalters (bei einer aufgeschobenen Pensionierung) einzureichen.
Wird anstelle einer Rentenzahlung der Bezug der Altersleistung in Kapitalform gewünscht, ist dies der Pensionskasse rechtzeitig vor der Pensionierung mitzuteilen.
Die Altersgutschriften bei den Vorsorgeplänen der weitergehenden Vorsorge werden neu unabhängig vom Geschlecht der versicherten Person geführt. Die Altersgutschriften der Männer wurden auf das bisherige Niveau der Altersgut-schriften der Frauen erhöht. Die Beiträge bleiben unverändert.
Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der IV, wurde ein stufenloses Rentensystem für Neurenten eingeführt. Dies hat auch einen Einfluss auf dem Umfang der Beitragsbefreiung und auf die Invalidenrente der beruflichen Vor-sorge. Von dieser Anpassung sind nur Leistungen betroffen, deren Anspruch nach dem 1. Januar 2022 beginnt. Für bestehende Leistungen gibt es eine Übergangsfrist.
Die Höhe der gewährten Beitragsbefreiung bzw. der Invalidenrente ist abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit, resp. vom Rentenanteil. Es besteht Anspruch auf:
- volle Beitragsbefreiung ab einem Arbeitsunfähigkeits- resp. Rentenanteil von 70%
- prozentgenaue Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 50 – 69%
- 47.5% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 49%
- 45% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 48%
- 42.5% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 47%
- 40% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 46%
- 37.5% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 45%
- 35% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 44%
- 32.5% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 43%
- 30% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 42%
- 27.5% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 41%
- 25% Beitragsbefreiung für eine Arbeitsunfähigkeits-, resp. Rentenanteil von 40%
Bitte melden Sie Arbeitsunfähigkeiten oder Veränderungen des Grades der Arbeitsunfähigkeit jeweils sofort der Pen-sionskasse. Die Leistungen werden entsprechend angepasst.
Bisher wurden die Ein- und Auszahlungen über die Ausgleichskasse Gärtner & Floristen abgewickelt. Per 1. Januar 2022 haben die Ausgleichskassen Gärtner & Floristen, Schreiner und Verom zur Ausgleichskasse Forte fusioniert. Die Pensionskasse Gärtner & Floristen wird auch in Zukunft unverändert ihre Vorsorgelösungen exklusiv für Verbandsmit-glieder des JardinSuisse und florist.ch anbieten. Die Ein- und Auszahlungen erfolgen künftig über die AHV-Ausgleichskasse Forte.