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AHV 21
Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024. Hier die wichtigsten Änderungen für Versicherte.
Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu wird für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter gelten. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich noch nichts. Danach gilt:
Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre
Ausgleich für Frauen der Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte Referenzalter:
Lebenslanger Zuschlag auf die Rente, wenn sie die Altersrente im Referenzalter oder später beziehen. Der Zuschlag beträgt bis zu 160 Franken, je nach Jahrgang und durchschnittlichem Jahreseinkommen.
Tieferer Kürzungssatz, wenn sie die Altersrente vor dem Referenzalter beziehen. Der Kürzungssatz hängt ab vom Alter beim Vorbezug und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 57’360 Franken oder weniger kann die Altersrente ohne Kürzung bereits mit 64 bezogen werden.
Flexibler Rentenbezug ab 63 Jahren
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als mit 65 bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.
Für Übergangsgeneration Rente weiterhin ab 62 Jahren möglich
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 können die Altersrente wie bisher bereits ab 62 Jahren beziehen. Für sie gilt ein tieferer Kürzungssatz.
Höhere Rente dank AHV-Beiträgen nach 65
Frauen und Männer, die nach dem Referenzalter weiterhin arbeiten, können sich die AHV-Beiträge anrechnen lassen. So können sie unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken füllen und die Altersrente erhöhen (bis zur Maximalrente). Der Freibetrag von 1400 Franken pro Monat ist optional.