Home » News Wegfall ALV 2 Solidaritätsbeitrag
Wegfall ALV 2 Solidaritätsbeitrag
Zu Beginn des Jahrtausends war die ALV finanziell unausgeglichen und aus strukturellen Gründen stark verschuldet. Im Rahmen einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde 2011 vom Gesetzgeber ein Solidaritätsbeitrag eingeführt, der die Entschuldung der ALV beschleunigen sollte. Der Solidaritätsbeitrag beträgt ein Prozent für Lohnanteile von über 148 200 Franken.
Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 soweit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.