Meldung / Bestätigung Lebenspartnerschaft
Weshalb eine Meldung Lebenspartnerschaft?
Der überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf eine Lebenspartnerrente, wenn diese gemäss Vorsorgeplan versichert ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Das Vorliegen einer anspruchsbegründenden Lebenspartnerschaft ist mittels einer schriftlichen, von beiden Lebenspartner unterzeichneten Bestätigung festzuhalten und zu Lebzeiten des Versicherten der Pensionskasse Schreiner zu melden.
Der Eingang der Meldung wird Ihnen sofort bestätigt. Die Anspruchsvoraussetzungen werden bei Eintritt des Vorsorgefalles geprüft.
Zur Meldung einer Lebenspartnerschaft verwenden Sie bitte das Formular: