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Portrait BBF-GF
Die Trägerschaft des Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen bilden JardinSuisse und florist.ch – Schweizer Floristenverband. Die Geschäfte des BBF Gärtner & Floristen werden durch die AHV-Ausgleichskasse Forte mit Sitz in Schlieren geführt.
Die Geschäftsstelle vollzieht im Rahmen ihrer Kompetenzen das Reglement des Fonds und ist verantwortlich für den Einzug der Beiträge, die Auszahlung der Leistungen, die Administration und die Buchführung.
Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen
Ifangstrasse 8
8952 Schlieren
044 253 93 89
Die Fondskommission ist das leitende Organ des Fonds und führt diesen operativ. Sie besteht aus vier Vertreter der Gärtnerbranche und drei Vertreter der Floristenbranche.
Das oberste Organ des Fonds ist die Verwaltungskommission. Sie führt den Fonds in strategischer Hinsicht. Sie besteht aus drei Delegierten des JardinSuisse und zwei Delegierten des florist.ch.
Die beiden Organisationen der Arbeitswelt, JardinSuisse, Unternehmerverband Gärtner Schweiz mit Sitz in Aarau und florist.ch, Schweizer Floristenverband mit Sitz Wangen ZH sind die Trägerverbände des Berufsbildungsfonds Gärtner & Floristen. JardinSuisse ist zudem Rechtsträger vom BBF-GF.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führt die Aufsicht über die allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds. Dem SBFI ist jährlich Einsichtnahme in die Jahresrechnung zu gewähren. Aus der Jahresrechnung hat hervorzugehen, für welche Leistungen die erhobenen Gelder verwendet worden sind. Ebenso ist ein Revisorenbericht einzureichen.
Zudem ist das SBFI die Beschwerdeinstanz. Die Trägerschaft des Berufsbildungsfonds hat im Beschwerdeverfahren zu beweisen, dass ein Betrieb dem allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds unterstellt ist. Dennoch trifft Betriebe eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung einer allfälligen Beitragspflicht.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Die Rechnung des Fonds wird durch die Revisionsstelle BDO AG im Sinne der Artikel 727 ff. des Obligationenrechts geprüft.